Information zu Photovoltaik, Solarthermie, Wärmepumpen und Pelletskessel
PV-Anlagen:
sind meldepflichtig, außer es werden folgende Werte überschritten:
Ab einer Höhe von 3,5 m ist ein Bauansuchen zu stellen.
Ab einer elektrischen Engpassleistung von mehr als 100 kWp ist ein § 20 Bauansuchen zu stellen.
Ab einer elektrischen Engpassleistung von mehr als 500 kWp ist ein § 19 Bauansuchen zu stellen.
Solaranlagen:
sind meldepflichtig, außer es werden folgende Werte überschritten:
Wärmepumpen:
sind bei Aufstellung im Innenraum meldepflichtig, außer es werden folgende Werte überschritten:
Klimaanlagen:
Für Klimaanlagen ist ein § 20 Bauansuchen zu stellen.
Batteriespeicher:
sind melgepflichtig, außer es werden folgende Werte überschritten:
Ab 20 kWh ist ein § 20 Bauansuchen zu stellen.
Wenn ein ‘thermal runaway’-Zertifikat vorgelegt wird, ist erst ab 100 kWh ein § 20 Bauansuchen zu stellen.
Feuerungsanlagen (z.B. Pelletskessel):
sind meldepflichtig, außer es werden folgende Werte überschritten:
Ab einer Nennwärmeleistung von 8,0 kW ist ein § 20 Bauansuchen zu stellen.
Ab einer Nennwärmeleistung von mehr als 400 kW ist ein § 19 Bauansuchen zu stellen.
ALLE Feuerungsanlagen sind abnahmepflichtig (Rauchfangkehrermeister), und es ist dem Bauamt ein Inbetriebnahmeprotokoll vorzulegen.