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Verordnung und Bescheid zu den Leitungsarbeiten Schöcklstraße

Gemäß § 43 Straßenverkehrsordnung (StVO) 1960, BGBl.Nr. 159/1960 in der geltenden Fassung, werden […] Grabungsarbeiten (Aufgrabung für Wasserleitungsverlegung inkl. Spülbohrung) – auf bzw. neben der L319 im Bereich von km 7,146 bis km 7,264 in der Zeit von 01.06.2026 bis 03.07.2026, vorübergehend,

▪ eine für beide Fahrtrichtungen geltende Geschwindigkeitsbeschränkung von 70/50/30 km/h für den (jeweiligen) Bauabschnitt, beginnend 100/50/25 m vor und endend 25 m nach demselben und

▪ ein für beide Fahrtrichtungen geltendes Überholverbot, beginnend 100 m vor und endend 25 m nach dem Bauabschnitt

v e r o r d n e t.

Eine Fahrbahneinengung auf einen Fahrstreifen sowie fallweise Verkehrsanhaltungen sind möglich.

Verordnung
2 Seiten0,2 MB
Bescheid
4 Seiten0,2 MB
Auflagenkatalog
6 Seiten0,3 MB
Übersicht d. Gde. betr. Wasserleitungen
4 Seiten0,2 MB
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Verordnung Straßensperre L319 "Schöckl-Challenge" am 30.5.2026

Gemäß § 43 Straßenverkehrsordnung (StVO) 1960, BGBl.Nr. 159/1960, in der geltenden Fassung, werden […] vorübergehend u.a. folgende Verkehrsbeschränkungen, Verkehrsgebote, Verkehrsverbote

am 30.05.2026, in der Zeit von 11:00 Uhr bis 14:00 Uhr,

• ein „Fahrverbot (in beiden Richtungen)“ auf der L329 bei km 14,240

• ein „Fahrverbot (in beiden Richtungen)“ mit der Zusatztafel „Ausgenommen Teilnehmer der Veranstaltung“ auf der L319 von km 6,800 bis km 9,900

• ein „Fahrverbot (in beiden Richtungen)“ mit der Zusatztafel „Ausgenommen Teilnehmer der Veranstaltung“ auf der Schöckelhöhenstraße im Bereich Schöckelhöhenstraße Nr. 69 Kreuzung mit der L319 bis Schöckl Nr. 73 (Stubenberghaus)

• ein „Fahrverbot (in beiden Richtungen)“ mit der Zusatztafel „Ausgenommen Teilnehmer der Veranstaltung“ vom Anfang bis Ende für sämtliche die sich im Bereich der Veranstaltung von den Teilnehmern befahrenen Mountainbike- / Trailstrecken

• ein „Fahrverbot (in beiden Richtungen)“ und ein „Verbot für Fußgänger“ mit der Zusatztafel „Ausgenommen Teilnehmer der Veranstaltung“ für sämtliche betroffenen Forststraßen, die sich im Bereich der Veranstaltung befinden

• ein „Verbot für Fußgänger“ mit der Zusatztafel „Ausgenommen Teilnehmer der Veranstaltung“ für sämtliche betroffenen Wander- und Gehwege die sich im Bereich der Veranstaltung befinden

v e r o r d n e t .

Verordnung
2 Seiten0,3 MB
Bescheid
10 Seiten0,7 MB
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Kundmachung - Auflage des 1. Nachtragsvoranschlages 2026

Der Entwurf des 1. Nachtragsvoranschlages für das Haushaltsjahr 2026 liegt ab 22.5.3026 zwei Wochen hindurch während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht auf.

2026-05_KM-Auflage-NVA2026
1 Seite0 MB
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Kundmachung - Verpachtung der Gemeindejagd

Öffentliche Kundmachung gemäß § 24 Abs. 2 Stmk. Jagdgesetz 1986 idgF zur freihändigen Verpachtung der Gemeindejagd für die Jagdperiode 2028 - 2038.

2026-05_KM-Gemeindejagd
1 Seite0 MB
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Bürger- und Projektsprechtag in der BH Graz-Umgebung

Bürger- und Projektsprechtag am 6.5.2026

Am Mittwoch, dem 3.6.2026, findet von 8:00 bis 16:00 Uhr im 2. Stock, großer Sitzungssaal der Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung, ein Bürger- und Projektsprechtag für die in Zuständigkeit der BH Graz-Umgebung fallenden Vorhaben mit gewerberechtlichem Bezug sowie den damit verbundenen Angelegenheiten des Wasserrechtes, Baurechtes, Arbeitnehmerschutzes, Forstrechtes, usw. statt.

Eine vorherige Terminvereinbarung mit dem zuständigen Referenten ist zwingend erforderlich!

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2 Seiten0,2 MB
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Haussammlung des Gehörlosenverbandes vom 1. Mai 2026 - 31. Juli 2026

Laut Bescheid des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung vom 30. Jänner 2026 (GZ: ABT03-1.0-11165/2014-150) wurde dem Gehörlosenverband Steiermark die Bewilligung erteilt, eine öffentliche Haussammlung vom

1. Mai 2026 bis 31. Juli 2026

im Bundesland Steiermark durchzuführen.

Der Erlös dient der Förderung der statutengemäßen Aufgaben des Gehörlosenverbandes im Bereich der Beratung und Betreuung für die gehörlosen und hörbeeinträchtigten Menschen in der Steiermark zur Verbesserung ihrer Situation und der Förderung der Kultur- und Sozialarbeit, sowie der Unterstützung der steirischen Gehörlosenvereine.

Für etwaige Nachfragen steht folgende Nummer zur Verfügung:

Gehörlosenverband Steiermark

Kalvariengürtel 67, 8020 Graz

Tel.: (0316) 68 02 71 (Bürozeiten: Montag bis Donnerstag von 09.00 bis 15.00 Uhr)

E-Mail: office@gehoerlos-stmk.at

2026-04_Haussammlung-GehoerlosenV
5 Seiten0,3 MB

Rechnungsabschluss 2025 der Gemeinde St. Radegund

07_RA2025_Stand_230326
392 Seiten8,4 MB
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Stellungsplan für den Geburtenjahrgang 2008

Der vorläufige Stellungsplan des Militärkommandos Steiermark liegt vor und kann in der Anlage eingesehen und herunter geladen werden.

Stellungspflichtige aus St. Radegund haben sich voraussichtlich am 12.11.2026 bis 7:00 Uhr bei der Stellungskommission Graz in der Belgier-Kaserne, Straßgangerstraße 171, 8052 Graz einzufinden.

Die Stellungspläne sind tagesaktuell über die Homepage des Bundesheeres (https://karriere.bundesheer.at/stellung - „Vorläufige Stellungspläne“) einsehbar und können dort heruntergeladen werden.

Die Stellungsprobanden werden von der zuständigen Ergänzungsabteilung im Regelfall 6 bis 8 Wochen, wenn erforderlich jedoch auch früher, individuell und schriftlich zur Stellung geladen.

Nähere Informationen (mitzubringende Dokumente, etc.) am Amtstafel-Aushang ebenfalls unter: https://karriere.bundesheer.at/stellung

Stellungsplan_Steiermark_31.12.2025_sw
9 Seiten0,3 MB
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Sitzungsplan des Gemeinderates für 2026

GR-Sitzungsplan 2026_signed (GZ 004-1-12-2025)
1 Seite0,1 MB
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