Verordnung und Bescheid zu den Leitungsarbeiten Schöcklstraße
Gemäß § 43 Straßenverkehrsordnung (StVO) 1960, BGBl.Nr. 159/1960 in der geltenden Fassung, werden […] Grabungsarbeiten (Aufgrabung für Wasserleitungsverlegung inkl. Spülbohrung) – auf bzw. neben der L319 im Bereich von km 7,146 bis km 7,264 in der Zeit von 01.06.2026 bis 03.07.2026, vorübergehend,
▪ eine für beide Fahrtrichtungen geltende Geschwindigkeitsbeschränkung von 70/50/30 km/h für den (jeweiligen) Bauabschnitt, beginnend 100/50/25 m vor und endend 25 m nach demselben und
▪ ein für beide Fahrtrichtungen geltendes Überholverbot, beginnend 100 m vor und endend 25 m nach dem Bauabschnitt
v e r o r d n e t.
Eine Fahrbahneinengung auf einen Fahrstreifen sowie fallweise Verkehrsanhaltungen sind möglich.